Innenraumverbot und Geldstrafe für unseren Direktor Sport Michael Henke

Innenraumverbot und Geldstrafe für unseren Direktor Sport Michael Henke

29. Oktober, 2020 12.00 Uhr

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat unseren Direktor Sport Michael Henke im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines „unsportlichen Verhaltens mit einem Innenraumverbot“ für die nächsten beiden Meisterschaftsspiele seines Vereins belegt. Darüber hinaus wurde eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verhängt, wie der Verband am Donnerstag bekanntgab. Die Schanzer verzichteten darauf, gegen die Entscheidung des Einzelrichters Einspruch beim DFB-Sportgericht einzulegen.

Während eines Aufenthaltsverbots für den Innenraum ist es einem Mannschafts-Offiziellen nicht gestattet, während eines Spiels seiner Mannschaft im Stadion-Innenraum zu sein. Das Innenraum-Verbot beginnt jeweils eine halbe Stunde vor Spielbeginn und endet eine halbe Stunde nach Abpfiff. Der Sportdirektor darf sich in dieser Zeit weder im Innenraum noch in den Umkleidekabinen, im Spielertunnel oder im Kabinengang aufhalten. Im gesamten Zeitraum darf er mit der Mannschaft weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt treten.

Hintergrund für die Bestrafung sind die Vorkommnisse nach dem Spiel der Schanzer beim 1. FC Kaiserslautern am 21. Oktober.

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