Nach Berufung: DFB-Bundesgericht bestätigt Leckie-Sperre

Sah die rote Karte im Spiel gegen die SGE: Mathew Leckie (Foto: Bösl / KBUMM).

Nach Berufung: DFB-Bundesgericht bestätigt Leckie-Sperre

04. März, 2017 11.30 Uhr

Das Bundesgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat nach mündlicher Verhandlung in Frankfurt die Sperre für Mathew Leckie von zwei Meisterschaftsspielen bestätigt. Damit hatte die Berufung des FC Ingolstadt 04 für seinen Offensivspieler keinen Erfolg, allerdings wurde auch die vom DFB-Kontrollausschuss eingelegte Berufung auf Straferhöhung abgelehnt.
Harald Gärtner, Geschäftsführer Sport und Kommunikation der Schanzer, erklärt: "Wir sind über den Ausgang des Berufungsverfahrens enttäuscht. Es bleibt für uns unverständlich, dass, trotz unserer vorgebrachten Argumente, die beiden total unterschiedlichen Fouls von Leckie und Abraham nun mit der gleichen Spielsperre geahndet wurden. Aber wir akzeptieren das Urteil der letzten DFB-Instanz. Es waren faire Verfahren, die wir trotz der Enttäuschung über das Resultat nun hinter uns lassen."
Der australische Nationalspieler war in der 81. Minute des Bundesligaspiels der Schanzer bei Eintracht Frankfurt am 18. Februar 2017 von Schiedsrichter Guido Winkmann (Kerken) des Feldes verwiesen worden.

Das Urteil ist damit rechtskräftig. Der australische Nationalspieler wird den Schanzern beim Heimspiel gegen den 1. FC Köln (11. März 2017, Anstoß 18.30 Uhr im Audi Sportpark) wieder zur Verfügung stehen.