Schanzer zu Gast im Breisgau: Die Auswärtsinfos vor Freiburg II

In Freiburg wollen die Schwarz-Roten nachlegen (Foto: FCI).

Schanzer zu Gast im Breisgau: Die Auswärtsinfos vor Freiburg II

Am Sonntag (24.09., 16:30 Uhr) sind die Schwarz-Roten bei der Zweitvertretung des SC Freiburg gefordert und möchten mit euch im Rücken die nächsten drei Punkte einfahren. Wir freuen uns auf eine lautstarke Unterstützung im Schwarzwald. Eine Gästekasse vor Ort wird es allerdings nicht geben. Tickets könnt ihr euch im Vorfeld hier sichern. Für alle Auswärtsfahrer haben wir die wichtigsten Informationen kompakt zusammengefasst.

Adresse für das Navigationsgerät:
Schwarzwaldstraße 193, 79117 Freiburg (Dreisamstadion)

Stadionöffnung & Gästekasse:
Das Stadion öffnet 90 Minuten vor Spielbeginn. Eine Gästekasse wird es vor Ort leider nicht geben. Alle Fans, die mit in das Breisgau reisen möchten, können im Vorfeld  online Eintrittskarten erwerben.

Anreise / Parkplätze:
Sowohl aus nördlicher als auch südlicher Richtung fahrt ihr über die Autobahn A5 bis zur Ausfahrt Freiburg-Mitte. Anschließend folgt ihr der B31/Donaueschingen in Richtung Ebnet, Littenweiler. Das Stadion ist ausgeschildert. Aufgrund von Anwohnerschutzzonen gibt es keine Parkplätze am Stadion. Achtet daher auf Park & Ride-Angebote oder nutzt die Parkflächen der benachbarten Pädagogischen Hochschule (PH). Fanbusse können das Dreisamstadion direkt anfahren und in unmittelbarer Nähe zum Stadion geparkt werden.

Anreise mit der Bahn / Öffentlichen Verkehrsmitteln:
Vom Hauptbahnhof fahrt ihr am besten mit der Straßenbahnlinie 1 in Richtung Littenweiler, Haltestelle Römerhof (Stadion wird angesagt). Von dort sind es etwa fünf Minuten zu Fuß zur Arena.

Rucksäcke & Taschen:
Am Gästeeingang gibt es keine Abgabemöglichkeit für Taschen und Rucksäcke. Lasst diese also am besten in den Autos bzw. Bussen. Gürteltaschen können nach Einsicht mit ins Stadion genommen werden.

Versorgung:
An den Kiosken im Stadion kann ausschließlich mit Bargeld bezahlt werden.

Folgende Fanutensilien sind erlaubt:

  • Zaunfahnen
  • Kleine Fahnen bis maximal zwei Meter
  • Schwenkfahnen ab zwei Meter
  • Trommeln, einseitig offen
  • Megaphone
  • Doppelhalter bis zwei Meter

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